Bevor das Erbe dauerhaft entzweit.
Wenn es zwischen den Erben einer ärztlichen Praxis zu Meinungsverschiedenheiten über den Nachlass kommt, ist eine objektive Wertermittlung aufgrund der hochemotionalen Situation für die verschiedenen Parteien kaum möglich. Ein neutraler Sachverständiger bewertet den Nachlass unvoreingenommen und liefert eine Grundlage für Ihre weiteren Entscheidungen.
In Erbauseinandersetzungen muss über die Ansprüche mehrerer Parteien mit unterschiedlichen Auffassungen entschieden werden. Eine objektive Bewertung des Nachlasses schafft für alle Beteiligten Klarheit und kann zu einer Verringerung oder Vermeidung von hohen Prozess- oder Beraterkosten beitragen.
Bei den aufgeführten Erb- und Nachfolgefällen ist estimed Ihr unabhängiger Bewerter:
- Wertfindungen von ärztlichen Praxen in Mediations- bzw. außergerichtlichen Einigungsverfahren
- Auflösung/Aufhebung der Erbengemeinschaft zur Aufteilung/Abfindung der Erbmasse
- Feststellung der Erbmasse für die Ermittlung von Pflichtteilen
- Vorgezogene Erbregelungen
- Gegengutachten/Gutachtenüberprüfung
Dabei müssen u. a. diese Fragen geklärt werden:
- Besteht für Pflichtteilsberechtigte ein Anspruch auf Wertermittlung des Nachlasses?
- Wo liegt der "Einigungskorridor" für eine außergerichtliche Lösung?
Wir beraten Sie bei der Nachfolge – z. B. im Rahmen einer Praxisbewertung oder eines Wertgutachtens. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf!