Gut zu wissen, welchen Ausgleichsanspruch Sie haben.
Im Schadensfall, z. B. einem Verkehrsunfall, Brand-, Wasser- oder Personenschaden, hat der Geschädigte Anspruch auf den vermögensmäßigen Ausgleich. Egal, ob Sie der Geschädigte sind oder für den Schaden leisten müssen: Neben den emotionalen kommen finanzielle Herausforderungen auf Sie zu, deren tatsächliche Höhe estimed objektiv für Sie ermittelt.
Als Geschädigter entsteht für Sie durch einen Ausfall ein erheblicher, vielleicht sogar existenzbedrohender Vermögensschaden, für den Sie einen Ausgleichanspruch benötigen. Eine sachkenntliche, unabhängige Beurteilung legt die Höhe des Vermögensschadens objektiv fest und hilft Ihnen, Ihre Ansprüche gegenüber dem Schädiger durchzusetzen.
Sind Sie der Verursacher des Schadensfalles oder müssen für den verursachten Schaden leisten, so wird der Geschädigte den Ausgleich von Ihnen einfordern. Die objektive und neutrale Bewertung des entstandenen Vermögensschadens stellt sicher, dass Sie den angemessenen Betrag zahlen.
estimed ermittelt objektiv und neutral den entstandenen Vermögensschaden, beantwortet gemeinsam mit Ihnen alle wichtigen Fragen und steht Ihnen auch darüber hinaus beratend zur Seite.
Diese Fragen müssen in einem Schadensfall beantwortet werden
- Was ist in diesem Fall der Vermögensschaden?
- In welcher Höhe ist der Vermögensschaden entstanden?
- Ist ein langfristiger Schaden entstanden?
- Wie hoch sind die Kosten für Löhne, Miete und andere laufende Posten?
- Kommt es zu Liquiditätsengpässen?
Wir stehen Ihnen mit unsere Leistungen zur Verfügung – gezielt eingesetzt, auf Ihren individuellen Fall. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf!