Die Altersgrenze für Ärzte und Zahnärzte fällt...und auch der Praxiswert?
Horst Stingl / Peter Goldbach Kiel, August 2008
Die Abschaffung des Entzugs der Zulassung mit Vollendung des 68. Lebensjahres hat – wie im Leben so üblich – Vor- und Nachteile.
Es ist zu begrüßen, dass ärztliche Erfahrung dort, wo sie für den Patienten notwendig ist, nicht zwangsweise entzogen wird. Die Entscheidung, ob für die Berufsausübung durch das Alter eine Beeinträchtigung eingetreten ist, sollte dem gewissenhaften Arzt überlassen sein. Es ist sicherlich wünschenswert, dass die Erfahrungen der „sprechenden Medizin“ eines Allgemeinarztes oder eines Psychotherapeuten noch Nutzen bringen können. Schwieriger dürfte die Entscheidung bei den ausführenden Medizinern, wie z.B. Chirurgen, fallen.
Welche Auswirkungen wird der Wegfall der Altersgrenze auf den Markt und den Wert einer Praxis nehmen?
1. Szenario:
Viele Ärzte machen mit 68 weiter und besetzen somit die Zulassungen in zulassungsgesperrten Gebieten. Die Alterspyramide steigt noch weiter an. Junge Ärzte können nicht nachrücken und bieten überhöhte Preise, damit der „Altarzt“ seinen Sitz freigibt.
Folge: Bei unterstellt gleich bleibenden Werten steigen die Preise. Da der Zulassungsausschuss allerdings im Nachbesetzungsverfahren nur den Verkehrswert (und nicht den Marktpreis) sichern muss, könnte der Zulassungsausschuss unter Anwendung des Urteils des Landessozialgerichts Stuttgart auch einen Bewerber aussuchen, der weniger als das Höchstgebot zahlt. Allerdings funktionieren Märkte nun einmal so, dass irgendwann, wenn viele Nachfrager bereit sind, den Preis zu zahlen, dies auch den Wert in einem offenen Markt darstellt.
2. Szenario:
Viele Ärzte behandeln so lange, bis ihnen die Patienten weglaufen bzw. keine jungen mehr nachkommen. Da dann im Sinne der Rechtsprechung irgendwann keine eingerichtete und ausgeübte Praxis mehr vorliegt, ist der Wert vernichtet und zum anderen droht die Zwangseinziehung der Zulassung, weil letztlich nur noch ein Sitz „besetzt“ wird. Die Versorgung im Zulassungsbezirk ist nicht mehr sichergestellt, weil die Patienten im Versorgungsgebiet sich jüngere Ärzte suchen, diese aber völlig überlastet sind und zudem wegen der Honorarbudgetierung die Mehrarbeit nicht bezahlt bekommen.
Folge: Nach betriebwirtschaftlichen Methoden sind die Praxen wertlos. Die Gefahr einer Einziehung durch die KV besteht. Da ein Verkehrswert nicht mehr festzustellen ist, muss auch nichts für die begrifflich nicht mehr mögliche Enteignung bezahlt werden. Die Sitze können von jungen Bewerbern ohne Zahlung eines Kaufpreises nachbesetzt werden.
Beide Szenarien sind in gegensätzlicher Richtung von erheblicher Wertebeeinflussung. Welches Szenario eintritt oder ob die Wahrheit in der Mitte liegt, lässt sich jetzt nicht voraussagen. Wahrscheinlich wird es in solchen Fällen wie im Wirtschaftsleben Zyklen geben, die mit einer Aufwärtsbewegung beginnen und dann auf der Zeitachse in ein Tal abfallen. Wie lang die Zeit zwischen Hoch- und Tiefpunkt der Periode ist, lässt sich heute nicht abschätzen.
Nach unserer eigenen Einschätzung wird sehr schnell eine Nivellierung stattfinden, dessen konsequente Weiterentwicklung eigentlich nur die Aufhebung der Zulassungssperre für Ärzte sein kann. Wie bekannt, ist das bei den Zahnärzten schon seit dem 01.04.2007 der Fall. Für die Humanmediziner ist dies ab 2011 angedacht.
3. Szenario:
Alle Zulassungssperren sind aufgehoben, die Altersgrenze ist gefallen. In einem attraktiven Neubaugebiet, das um einen alten Bestandskern herum gewachsen ist, praktizieren noch ein Allgemeinarzt mit 70 und ein Internist mit 72 Jahren. Zwei junge Ärzte gleicher Fachrichtung beauftragten estimed mit dieser Standortanalyse. Sie eröffnen zusammen mit einer Apotheke und evtl. weiteren Zuweisern in einem der Neubauten ihre Praxis.
Bedarf es noch weiterer Beschreibungen oder reicht die Lebenserfahrung des geneigten Lesers aus, um sich die Entwicklung vorzustellen?
Folge: Der Markt reguliert sich selbst. Die jungen Ärzte werden erfolgreich am Markt agieren, die alten werden mit ihren Patienten dahinscheiden. Hätten sie nur die Attraktivität des Standorts rechtzeitig erkannt und Kontakt und Überleitung zu den jungen Ärzten gesucht. Es wären sicherlich keine über den realen Marktwert ermittelten Preise gezahlt worden. Aber den jungen Kollegen wäre die Sicherheit der Überleitung und die wirklich vollständige Übernahme des Gebietes sicherlich etwas wert gewesen, was die Rente der Abgeber aufgebessert hätte.
Für uns als Bewerter und Berater, die auch bewegen wollen, heißt das: Wenn als erster Schritt die Altersgrenze fällt, ist es sowohl für potentielle Abgeber als auch für Übernehmer entscheidend, den richtigen Zeitpunkt zum Praxisübergang zu finden, Ansonsten ist es wie beim Aktienmarkt: der falsche Zeitpunkt führt für eine Seite, manchmal auch für beide, zu einem Verlustrisiko.
Bewahren statt zerstören –
(Praxis-)Wertsteigerung statt (Praxis-) Wertvernichtung.
Wir beraten Sie gerne – Ihre Kontaktmöglichkeiten für ein informatives Gespräch.
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