Die neue HOZ der BZK
Das Kalkulationsraster nach der neuen HOZ der Bundeszahnärztekammer (BZK) - Ausfüllung mit Verstand
Das durchaus wünschenswerte und sinnvolle Vorgehen der Bundesversammlung der Bundeszahnärztekammer beim Entwurf einer Honorarordnung der Zahnärzte hat zu einem „Abfallprodukt“ des wissenschaftlich beauftragten Prognos-Institutes geführt, dem sogenannten Kalkulationsraster für Zahnärzte.
Damit soll der Zahnarzt erkennen, ob er nach der neuen HOZ, die allerdings noch gar nicht gesetzlich verabschiedet ist, mit dem dort nach Zahnarztminute kalkulierten Honorar zurecht kommt. Das Anliegen ist, zu vergleichen, wie die jetzt konkrete Praxissituation eines Zahnarztes sich bezüglich der neuen, und gewünschten besseren Honorierung darstellt. Aufgebaut ist der Kalkulationsrechner auf die Bewertung einer zahnärztlichen Arbeits-/Leistungsminute für die zahnärztliche Leistung. Daneben können dann die konkreten Kosten der eigenen Praxis sowie gewünschtes kalkulatorisches Gehalt für die tätigen Zahnärzte als auch in einer zusätzlichen Variante geplante Neuinvestitionen eingegeben werden.
Die Eingabewerte werden in einer Erläuterung ausführlich beschrieben, so dass für jeden Zahnarzt ein standardisiertes Ergebnis möglich ist.
Sind diese Eingaben noch nachvollziehbar ist man über das Auswertungsergebnis verblüfft. Es erscheint eine Aussage dergestalt, dass man um einen bestimmten Zielumsatz oder die von einem gewünschten Unternehmergehälter zu decken entweder wöchentlich weniger oder mehr arbeiten darf oder muss.
Damit überhaupt in kürzerer Zeit eine vernünftige Eingabe erfolgen und eine Auswertung stattfinden kann, ist das Raster einerseits sehr grob gestrickt. Das ist aus Gründen der Anwendbarkeit nachzuvollziehen. Andererseits suggeriert das Runterbrechen auf eine Zahnarztminute im zweistelligen Centbereich eine größtmöglichste Genauigkeit. Diese ist eben nicht bzw. nur scheinbar gegeben.
Das Anliegen der Bundeszahnärztekammer ist im Kern zu begrüßen. Die Eingaben dürften jedoch dem betriebswirtschaftlich nicht sicheren Zahnarzt Schwierigkeiten machen.
Auf jeden Fall sollte beim Ausfüllen eine wirtschaftlich kundige Person zum Beispiel der Steuerberater Hilfestellung leisten. Wenn im Vorwege die gewünschten Ziele der Auswertung definiert werden, können brauchbare Aussagen erzielt werden. Wenn das kalkulatorische Zahnarztgehalt zum Beispiel gleichgesetzt wird mit dem notwendigen Bedarf für Lebenshaltung, Steuern, Versicherungen und Altersvorsorgebeiträge ist berechenbar, ob die Praxis den notwendigen Betrag abwirft. Bei einer Unterdeckung wird dann angezeigt, wieviel Mehrarbeit in der Woche notwendig ist um bei einer vorgegebenen Umsatzminute das Ziel zu erreichen.
Mit welchen Leistungen das erfolgen soll und ob die Praxis Potenziale bieten kann, muss der Zahnarzt selbst herausfinden oder durch eine auf Zahnärzte spezialisierte Unternehmensberatung untersuchen lassen.
Also: Achtung vor vorschnellen euphorischen Erwartungen!
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